Korrespondenz
- Ca. 2004 erhielten wir von der FAssiS diesen Flyer mit Werbung für das
Pilotprojekt.
- 2005 bekamen wir von der IV Stelle des Kantons Basel-Stadt eine Aufforderung,
die Anmeldung zum Assistenzbudget einzureichen. Die dortige IV Stelle
ist die für uns innerhalb des Pilotprojekts zuständige
Stelle. In einem Brief vom 6. 10. 2005 erreichte uns die Nachricht:
"Unsere Abklärungen
haben ergeben, dass bei Ihnen die Voraussetzung für die
Teilnahme am Projekt erfüllt sind." (Bestätigung 2005).
- Am 19.10.2005 reichten wir die von der IV verlangte Selbst- deklaration zum Assistenzbudget
zusammen mit den Anmerkung
von Prof. Dr. Feuser
ein. Am 13.12.2005 fuhren wir zu einem Termin nach Basel und stellten
unser Projekt mit dem Zahlenmaterial vor, welchesganz klar den
deklarierten Bedarf auswies. Die IV gab uns keinen Hinweis
über einem Kostenrahmen.
- Im Februar 2006 erhielten wir von der IV Basel-Stadt den Vorbescheid über den
Umfang der
durch das Pilotprojekt berücksichtigen Leistungen. Wir antworteten umgehend
und bemerkten, dass sich die finanzielle Limite weit unterhalb unseres
Bedarfs bewegen, und dass wir erstmals von solchen in Kenntnis gesetzt würden.
- Am 2.3.2006 wendeten wir uns in
einem Schreiben an BR Couchepin, den Vorsteher des Departement des
Innern. Der Direktor des Bundesamts für Sozialversicherung antwortete
uns Ende März:
"Es fällt mir nicht leicht, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich
bezüglich Assistenzgeld Ihres Sohnes keinen Handlungsspielraum sehe."
- Am 7.4.2006 erhielten wir von der IV Basel-Stadt ein Schreiben worin von uns
gefordert wurde,
entweder die kleine Summe anzunehmen oder auf die Teilnahme am Pilotprojekt Assistenzbudget zu verzichten.
-
Wir antworteten am 19.04.2006, dass wir nicht auf die Teilnahme am
Pilotprojekt verzichten wollen,
da wir finden, dieses Pilotprojekt sei zukunftsweisend. Doch das
Assistenzbudget muss, wie angekündigt, für alle
HE-Bezüger zugänglich sein. Wir baten um etwas Zeit, damit
wir verschiedene Abklärungen machen können
und auch
Zeit bräuchten, um auf Sponsorensuche zu gehen.
- Sofort haben wir ein Schreiben verfasst. Von März bis August
wendeten wir uns an
die UBS, Credit Suisse, Swiss Los (Antwort der
Regierungsrätin),
Glückskette, Orange, die Aktion "Denk an mich" und Swisscom.
Die Antwortschreiben sind eingetroffen - aber niemand will behinderte
Menschen, Menschen wie Bernd Z. unterstützen. Wir haben keinen Franken bekommen.
- Am10. Juni 2006 wendeten wir uns mit einem Offenen
Brief
an den Bundesrat. Wir schilderten darin unser Problem mit dem
diskriminierenden finanziellen Limit. Wir hofften der Bundesrat würde
die Problematik erkennen und handeln. Bundesrat Couchepin antwortete am
30.6.2006. "Wenn
der Pilotversuch für Ihren Sohn keine Alternative zum jetzigen
Heimaufenthalt darstellt, dann bedaure ich dies. Eine Veränderung
der aktuellen Situation ihres Sohnes Bernd kann dann nur innerhalb des
bestehenden Systems erfolgen. Vielleicht gibt es ein anderes Heim,
welches die von Ihnen gewünschte Betreuung anbietet."
Eine halbe Seite zuvor schrieb BR Couchepin: "Im
Pilotversuch Assistenzbudget sind pädagogisch-therapeutische Massnahmen
nicht vorgesehen; deren Vergütung erfolgt innerhalb des bereits
bestehenden Systems." Offenbar wurden wir falsch verstanden. Wir
finden, und haben dies auch immer wieder geschrieben - das Pilotprojekt
ist und wäre die beste Alternative zu einem Heimaufenthalt, wenn alle Bezüger von
Hilflosenentschädigungen mitmachen könnten.
- Bundesrat Couchepin
verweist auf vielleicht existierende Angebote, ohne angeben zu können,
wo es in der Schweiz solche gibt. Es gibt keine. Auch enttäuscht
waren wir
über die Zurückstufung unseres Anliegens: Bernd Z. hat einen von Prof. Dr.
Feuser ausgewiesenen Bedarf nach pädagogisch-therapeutischer Hilfe.
Ohne diese fachliche Betreuung werden ihm die Grund- und Menschenrechte
verweigert.
- Diesen Brief erhielten
wir von
der IV Basel-Stadt am 2. 11. 2006. Wir schrieben darauf am 3.12.2006zurück. Wir
protestierten darin gegen das diskriminierende Kostenlimit. Unserer Meinung
nach wäre es ein schwerer Fehler, wenn wir Bernd mit dem
Assistenzbudget nach Hause holen. Eine seriöse Therapie und Behandlung
ist zumindest anfangs gleich teuer wie die bestehende Behandlung und
Betreuung in Heimen. Mit einem Drittel der Mittel, die in das
Heim fliessen, können wir nichts Neues aufbauen.
- Am 30.1.2007 erhielten wir von der IV
Basel-Stadt folgenden
Vorbescheid).
Am 20.2.2007
erhoben wir aus folgenden Gründen Einspruch:
- Der Bundesrat hat 1995 lebenslanges
Lernen als Recht für alle anerkannt.
- Der Bedarf an Finanzen wurde bei unserem Besuch im November in
Basel klar deklariert.
- Wir wollen weiterhin am Pilotprojekt teilnehmen.
- Es wurde kein zeitliches Limit für den Beginn des Projekts für
Bernd bekannt gegeben.
- Gemäss FAssiS (E-Mail Februar 07, später versandte
E-Mail April 07)
ist das Kostendach des
Assistenzbudgets bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Erst 200
behinderte Personen nehmen teil.
- Das geforderte Geld sichert eine faire und professionelle
Auswertung.
- Unser Projekt ist ökonomisch. Bei Anfangs gleich hohen
finanziellen Mitteln, wie im Heim sichert es Bernd Z. Lebensqualität. Im
Laufe des Projekts kann der Bedarf an Mitteln sukzessive gesenkt werden. Bernd
Z. könnte dadurch ein weitgehend selbstbestimmtes, integriertes Leben
führen. Langfristig ist diese Lösung deutlich günstiger als die heutige
"Betreuung" im Heim.
-
Im Gegensatz zu Bundesrat Couchepin,
weiss die Fürsorgedirektion Bern, dass es im schweizerischen System
für Bernd Z. keine Alternativen zur schlechten
(und gekündigten) Betreuung im Heim gibt.
Am 24.4.2007 schrieb uns der Leiter des Alters- und Behindertenamts:
"Sie erwarten nun von uns professionell abgesicherte
Vorschläge. Wenn es solche wirklich gäbe, würden wir Sie
ihnen gerne zur Stellungsnahme unterbreiten."
[ nachgeführt: 24.12.2007].
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